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  • Wasserwacht

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Rettungsschwimmer Silber


Die Leistungsanforderungen, vor allem das Schwimmen mit Kleidung, sind für einen untrainierten Schwimmer nur schwer zu erfüllen. Viele Wasserwacht-Gruppen bieten eine Ausbildung und Prüfung zum DRSA Silber jedoch auch für die Öffentlichkeit an.

Voraussetzungen DRSA Silber

  • Mindestalter beträgt 15 Jahre
  • 400m Schwimmen in höchstens 15 Minuten, davon 50m in Kraulschwimmen, 150m Brustschwimmen und 200m in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit
  • 300m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden
  • Sprung aus 3m Höhe
  • 25m Streckentauchen
  • Dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fußwärts innerhalb von 3 Minuten mit dreimaligen Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5m)
  • 50m Transportschwimmen: Schieben in höchstens 1:30 Minuten
  • Nachweis der Kenntnisse zur Vermeidung von Umklammerung sowie Fertigkeiten zur Befreiung aus Halsumklammerung und Halswürgegriff von hinten
  • 50m Schleppen in höchstens 4 Minuten, beide Partner in Kleidung, je 1/2 Strecke mit Achsel- und einem dem Fesselschleppgriff (Schleppgriff nach Flaig oder Seemannsgriff)
  • Nachweis der Kenntnisse von Atmung und Blutkreislauf sowie Durchführung der Wiederbelebung

Kombinierte Übung (ohne Pause in angegebener Reihenfolge)

  • 20m Anschwimmen in Bauchlage
  • Abtauchen auf 3-5m Wassertiefe, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
  • Lösen einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
  • 25m Schleppen
  • Anlandbringen des Geretteten
  • 3 Minuten Vorführung der Atemspende am Phantom

Theoretische Kenntnisse

  • Gefahren am und im Wasser
  • Hilfe bei Bade-, Boots-, und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung)
  • Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen
  • Rettungsgeräte
  • Aufgaben des Roten Kreuzes, insbesondere der Wasserwacht und des Wasserrettungsdienste

Nachweis folgender Kenntnisse

  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nicht älter als 3 Jahre